Nachwahl zur Landessynode
Nachdem Pfarrer Reinhard Ehmann, Mitglied der Landessynode, im Juli 2021 verstarb, ist ein Mitglied, das für ihn nachrückt, neu zu wählen. Die Wahl erfolgt durch die Bezirkssynode während ihrer Tagung am
- November 2021 in Bretten.
Die Landessynode tagt in der Regel halbjährlich im April und Oktober an drei bis fünf Tagen. Zu ihren Aufgaben gehört es, die Landesbischöfin bzw. den Landesbischof zu wählen, kirchliche Gesetze sowie das Haushaltsbuch und den Stellenplan der Landeskirche einschließlich der Zuweisung der Kirchensteuer an die Kirchengemeinden zu beschließen.
Auch befasst sich die Landessynode mit Anregungen und Bitten zum kirchlichen Leben, die Gemeindeglieder und kirchliche Organe unmittelbar an die Landessynode richten können.
Die Gemeindeglieder können sich an der Wahl der Mitglieder der Landessynode in der Weise beteiligen, dass sie Kandidierende für die Wahl vorschlagen.
Ein entsprechender Wahlvorschlag muss von 20 wahlberechtigten Gemeindegliedern unterzeichnet werden. Wählbar sind Gemeindeglieder des Bezirkskirchenbezirks, die die allgemeinen Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllen (§§ 3 bis 4 LWG), sowie Personen, die der Bezirkssynode kraft Amtes angehören, auch wenn sie nicht im Kirchenbezirk wohnen (§ 50 LWG).
Der Wahlvorschlag muss spätestens bis zum
- November 2021
beim Evangelischen Dekanat Promenadenweg 27, 75015 Bretten eingegangen sein.
Der Wahlvorschlag sollte die Zustimmung der bzw. des Kandidierenden enthalten. Weiter wird auch vorausgesetzt, dass die Bereitschaft besteht, im Falle der Wahl das Versprechen nach Artikel 67 Abs. 2 der Grundordnung abzugeben.
Ein Vordruck für einen Wahlvorschlag kann vom Pfarramt zur Verfügung gestellt werden / liegt in der Kirche aus / liegt im Pfarramt aus.